Neue Regeln für den Umgang in Zeiten von Corona

Liebe Mitglieder,

in diesen bewegenden und manchmal verwirrenden Corona-Zeiten bezüglich der sportlichen Aktivitäten stellen sich verständlicherweise viele Fragen, wie es bei uns weitergeht.  

Deshalb möchten wir euch gerne eine übersichtliche Hilfestellung dazu liefern: 


Was ist neu?
Für die Zeit ab Mittwoch, den 06. Mai 2020 hat unser Ministerpräsident Weil mitgeteilt, dass in Niedersachsen Outdoor-Sportanlagen zu Trainingszwecken für alle Sportarten geöffnet werden dürfen. Voraussetzung ist das Sicherstellen eines Mindestabstandes von 2 Metern. 


Was muss beachtet werden?
Des Weiteren wurde ein „5-Stufen-Plan“ veröffentlicht („Der Niedersächsische Weg hin zu einem neuen Alltag mit Corona“), der ebenfalls Regelungen für den Sportbetrieb beinhaltet. Damit werden erste Schritte eingeleitet, den Sportbetrieb nach langem Warten wieder aufzunehmen: Sport im Freien kann auf Basis der zehn Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes ab Mittwoch, den 06. Mai wieder gestartet werden.


Was genau bedeutet das jetzt für uns und unseren Verein?
Zusätzlich zu den Regelungen des DOSB haben die Landesfachverbände sportartspezifischen Übergangsregeln für die jeweiligen Sportarten getroffen.
Segeln / Motorboot fahren wird unter Beachtung der Hygiene- und Distanzregeln – insbesondere des notwendigen Abstands von mindestens 2 Metern zwischen den Segelnden / Motorbootfahrenden – als Freiluftaktivität und Individualsportart ausgeübt, solange nicht mehr als zwei Personen an Bord sind (Ausnahme: Angehörige des eigenen Haushalts).

SUP / Kanu werden grundsätzlich allein betrieben und sind somit (ohne Übergangsregeln) unter Einhaltung der Distanz- und Hygieneregeln zulässig.

Zur Ausübung des Sports ist es erforderlich, dass die Vereinsmitglieder und Bootseigner die Boots-Liegeplätze erreichen können.

Die vielerorts geltenden Betretungsverbote bzw. Schließungen von Vereins-Steganlagen sind damit offiziell ab sofort aufgehoben worden.
Die Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume (Vereinsheim, Wasch- und Duschräume etc., Ausnahme Toiletten) bleiben aber geschlossen.  
Jedes Vereinsmitglied wird aufgefordert, seine Verweildauer auf dem Vereinsgelände kritisch zu prüfen.  

Personen mit typischen Corona Krankheitssymptomen und deren Begleitpersonen sowie Personen, die Kontakt zu infizierten Personen hatten, dürfen das Vereinsgelände nicht betreten.
Sollte sich eine infizierte Person auf dem Vereinsgelände aufgehalten haben, wird das gesamte Gelände gesperrt. 

Alle vorbereitenden Arbeiten am Boot, insbesondere das Slippen der Boote ist erlaubt – mit den Maßgaben, dass es dabei zu keiner Gruppenbildung kommen darf und dass immer ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten wird. 


Weitere Fragen?
Sollten darüber hinaus Unklarheiten auftreten, ruft uns gerne an. 
Passt weiterhin gut auf euch auf und geht behutsam mit den Vorgaben des Landes um, damit zukünftig auch weitere Lockerungen erfolgen können.

Der Vorstand